Seit 2015 schützt der gesetzliche Mindestlohn Millionen Arbeitnehmer vor Dumpinglöhnen. Jetzt rückt die 14-Euro-Marke näher: Die Mindestlohnkommission hat die Weichen für stufenweise Erhöhungen bis 2027 gestellt. Doch wer jetzt auf eine schnelle Anhebung auf 14 Euro gehofft hatte, muss sich noch etwas gedulden – der exakte Zeitplan überrascht.

Mindestlohn ab 1.1.2026: 13,90 €/Stunde · Mindestlohn ab 1.1.2027: 14,60 €/Stunde · Erhöhung 2026: 8,42 % · Entscheidung durch: Mindestlohnkommission Juni 2025 · Bundeskabinett: Verordnung Juni 2025

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Exakter Termin für 15-€-Forderung (ETL-PKC)
  • Status Minijob-Abschaffung 2026 (ETL-PKC)
  • Weitere Erhöhungen 2028+ (ETL-PKC)
3Zeitleisten-Signal
  • 27. Juni 2025: Kommission beschließt (BMAS)
  • 29. Oktober 2025: Bundeskabinett (TK)
  • 1. Januar 2026: 13,90 € tritt in Kraft (BMAS)
4Wie es weitergeht
  • Erhöhung auf 14,60 € zum 1. Januar 2027
  • Nächste Überprüfung durch Kommission 2028
  • Minijob-Grenze steigt auf 633 €
Zeitraum Betrag Erhöhung
Mindestlohn 2025 12,82 €/Stunde
Mindestlohn 1.1.2026 13,90 €/Stunde +8,42 %
Mindestlohn 1.1.2027 14,60 €/Stunde +5,04 %
Gesamtanstieg 2025–2027 +13,88 %

Wann wird der Mindestlohn auf 14 € gesetzt?

Die 14-Euro-Marke rückt zum 1. Januar 2027 in greifbare Nähe – allerdings nicht durch einen einzelnen Sprung, sondern in zwei Stufen. Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 eine stufenweise Erhöhung beschlossen: Zunächst steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro, bevor er ein Jahr später auf 14,60 Euro angehoben wird (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Dieser Beschluss stellt die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns dar.

Aktuelle Erhöhungen bis 2027

Die Mindestlohnkommission empfahl eine Anhebung in zwei Schritten: 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 (Bundesregierung). Die Erhöhung um insgesamt 13,88 Prozent bedeutet für viele Geringverdiener eine spürbare Verbesserung ihrer Einkommenssituation. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas begrüßte den Vorschlag und kündigte eine rasche Umsetzung per Rechtsverordnung an.

Offizielle Termine

  • 27. Juni 2025: Mindestlohnkommission beschließt Erhöhung (BMAS)
  • 29. Oktober 2025: Bundeskabinett beschließt Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (Haufe)
  • 1. Januar 2026: Erste Stufe – 13,90 Euro
  • 1. Januar 2027: Zweite Stufe – 14,60 Euro
Fazit: Arbeitnehmer, die auf eine schnelle Anhebung auf 14 Euro gehofft hatten, erhalten den Betrag erst mit fast einem Jahr Verspätung. Der Umweg über 13,90 Euro ist jedoch ein Zwischenschritt, der die Gewerkschaften zufriedenstellt.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde – ein Anstieg um 8,42 Prozent gegenüber den bisherigen 12,82 Euro (BMAS). Das Bundeskabinett hat diese Erhöhung am 29. Oktober 2025 offiziell beschlossen und damit den Weg für die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung geebnet.

Stundenlohn 2026

Der Beschluss der Mindestlohnkommission sieht eine Verdoppelung des Mindestlohns gegenüber dem Startwert von 2015 vor (8,50 €). Für eine Vollzeitstelle mit 173,33 Stunden pro Monat ergibt sich ein monatlicher Mindestlohn von etwa 2.417 Euro brutto (DGB).

Monatliche Rechnung

  • Stundenlohn: 13,90 €
  • Monatslohn (Vollzeit): ca. 2.417 € brutto
  • Jahreseinkommen (Vollzeit): ca. 29.004 € brutto
Was zu beachten ist

Die Minijob-Grenze steigt entsprechend auf 633 Euro monatlich, was mehr Spielraum für geringfügig Beschäftigte schafft.

Fazit: Wer 2026 den Mindestlohn verdient, erhält fast 1,80 Euro mehr pro Stunde als noch 2025 – eine der höchsten Erhöhungen seit Einführung des Mindestlohns.

Wie hoch ist der Mindestlohn ab Januar 2027?

Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro – eine weitere Erhöhung um 5,04 Prozent gegenüber dem Vorjahr (BMAS). Damit wird erstmals die psychologisch wichtige 14-Euro-Marke überschritten. Der DGB betont, dass die Gewerkschaftsseite in der Kommission ein Plus von insgesamt 13,9 Prozent durchgesetzt hat.

Erhöhung auf 14,60 €

Die zweite Stufe der Mindestlohnerhöhung folgt dem bewährten Muster: Nachdem die Kommission alle zwei Jahre die Tariflöhne analysiert, schlägt sie eine Anpassung vor, die per Verordnung umgesetzt wird (Bundesregierung).

Prozentuale Steigerung

  • Erhöhung 2026: +8,42 %
  • Erhöhung 2027: +5,04 %
  • Gesamtanstieg 2025–2027: +13,88 %

„Das ist die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.”

– Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (BMAS)

Fazit: Arbeitnehmer erzielen mit 14,60 Euro ab 2027 den höchsten jemals beschlossenen Mindestlohn – allerdings bleibt die 15-Euro-Marke weiterhin ein Wunschtraum.

Wann wird der Mindestlohn für 2026 entschieden?

Die Entscheidung für den Mindestlohn 2026 fiel bereits am 27. Juni 2025, als die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung offiziell vorlegte (BMAS). Anschließend setzte die Bundesregierung den Beschluss zügig um: Am 29. Oktober 2025 beschloss das Bundeskabinett die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (Haufe).

Mindestlohnkommission

Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium bestehend aus Vorsitz, drei Arbeitgebervertretern, drei Gewerkschaftsvertretern und zwei Wissenschaftlern (Bundesregierung). Alle zwei Jahre orientiert sich die Kommission an der Tariflöhne-Entwicklung und schlägt entsprechende Anpassungen vor. Diese werden dann durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung verbindlich gemacht.

Bundeskabinett Verordnung

  • 27. Juni 2025: Kommissionsbeschluss
  • 29. Oktober 2025: Kabinettbeschluss
  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
  • 1. Januar 2026: Inkrafttreten

„Ich werde der Bundesregierung deshalb vorschlagen, diese Anpassung durch Rechtsverordnung zum 1. Januar 2026 verbindlich zu machen.”

– Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (BMAS)

Warum zwei Schritte?

Die Kommission orientiert sich an Tariflöhnen, nicht an politischen Forderungen. Deshalb erfolgt die Erhöhung in zwei gestaffelten Schritten.

Wann kommt 15 € Mindestlohn?

Die Forderung nach einem Mindestlohn von 15 Euro bleibt vorerst unerfüllt. Weder die Mindestlohnkommission noch die Bundesregierung haben einen Termin für eine derartige Anhebung festgelegt (ETL-PKC). Gewerkschaften und Teile der Politik drängen seit Jahren auf eine schnelle Anhebung auf 15 Euro, doch der offizielle Beschluss sieht bis 2027 nur 14,60 Euro vor.

Forderungen von ver.di und Grünen

Die Gewerkschaft ver.di und die Partei Bündnis 90/Die Grünen haben wiederholt einen Mindestlohn von 15 Euro gefordert. Eine parliamentary Analyse zeigt jedoch, dass selbst das 60-Prozent-Ziel des Bruttomedianlohns erst bei 14,88 bis 15,02 Euro (2026) bzw. 15,31 bis 15,48 Euro (2027) erreicht würde (Deutscher Bundestag).

Aktuelle Pläne

  • Beschlossener Mindestlohn 2027: 14,60 € (BMAS)
  • Forderung 15-€-Mindestlohn: Nicht erfüllt
  • 60-%-Ziel Medianlohn: Erst 2028+ erreichbar
Die Lücke

Der Mindestlohn von 14 Euro wird nicht erreicht; stattdessen 14,60 € erst 2027 – und selbst dieser liegt unter dem 60-Prozent-Ziel des Medianlohns.

Fazit: Arbeitnehmer, die auf einen Mindestlohn von 15 Euro gehofft hatten, müssen sich gedulden. Die Kommission orientiert sich an Tariflöhnen – politische Forderungen haben bei der Berechnung nur indirekten Einfluss.

Zeitplan im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns seit seiner Einführung bis zur beschlossenen Erhöhung 2027.

Datum Ereignis
1. Januar 2015 Einführung Mindestlohn mit 8,50 €
27. Juni 2025 Mindestlohnkommission beschließt Erhöhungen
29. Oktober 2025 Bundeskabinett beschließt Verordnung
1. Januar 2026 Steigt auf 13,90 €
1. Januar 2027 Steigt auf 14,60 €

Bestätigte Fakten und offene Fragen

Bestätigte Fakten

  • 13,90 € ab 1.1.2026
  • 14,60 € ab 1.1.2027
  • Beschluss am 27. Juni 2025
  • Bundeskabinett am 29. Oktober 2025
  • Flächendeckend in Deutschland

Was unklar ist

  • Termin für 15-€-Forderung
  • Minijob-Abschaffung 2026
  • Weitere Erhöhungen 2028
  • Exakte Auswirkungen auf Minijobs

„Die Gewerkschaftsseite in der Kommission hat damit ein Plus von insgesamt 13,9 Prozent durchgesetzt.”

– DGB (DGB)

Was für Arbeitnehmer und Arbeitgeber relevant ist

Der Mindestlohn gilt flächendeckend in ganz Deutschland ohne regionale Unterschiede (DGB). Eine Verletzung des Mindestlohns ist strafbar für Arbeitgeber. Ausnahmen gelten lediglich für bestimmte Gruppen wie Auszubildende oder jugendliche Arbeitnehmer.

Was zu beachten ist

Arbeitnehmer können ihre Lohnabrechnung prüfen oder sich bei der zuständigen Gewerkschaft oder dem Betriebsrat melden, wenn der Mindestlohn nicht korrekt gezahlt wird.

Die nächsten Schritte stehen bereits fest: Die Mindestlohnkommission wird voraussichtlich 2028 erneut über eine Anpassung beraten. Bis dahin bleibt es bei den beschlossenen Erhöhungen für 2026 und 2027.

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Weitere Quellen

hwk-dresden.de, bmas.de

Neben dem Anstieg auf 14,60 € ab 2027 fragen viele auch nach dem Mindestlohn 15 Euro ab wann, da 13,90 € bereits 2026 gelten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der aktuelle Mindestlohn?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro.

Wie berechnet sich der monatliche Mindestlohn 2026?

Bei einer Vollzeitstelle mit 173,33 Stunden pro Monat ergibt sich ein monatlicher Mindestlohn von etwa 2.417 Euro brutto.

Wer entscheidet über den Mindestlohn?

Die unabhängige Mindestlohnkommission mit Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaftlern. Die Bundesregierung setzt den Vorschlag per Rechtsverordnung um.

Gilt der Mindestlohn für alle Branchen?

Ja, der Mindestlohn gilt flächendeckend für alle Branchen in Deutschland. Branchenmindestlöhne müssen mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen.

Was passiert mit Minijobs ab 2026?

Die Minijob-Grenze steigt auf 633 Euro monatlich. Die Diskussion über eine mögliche Abschaffung der Minijobs ist noch nicht abgeschlossen.

Wie hoch ist der Mindestlohn netto 2026?

Der Nettolohn hängt von der individuellen Steuerklasse und den Sozialabgaben ab. Bei einer Vollzeitstelle mit Mindestlohn liegt das Bruttojahreseinkommen bei etwa 29.000 Euro.

Welche Rolle spielt ver.di?

Die Gewerkschaft ver.di fordert einen Mindestlohn von 15 Euro und vertritt die Interessen der Beschäftigten in der Mindestlohnkommission.